Technischer Teil
 
Begriffe:
Bewegungsfuge (nachfolgend als Fuge bezeichnet)
Fuge zwischen Gebäude- oder Bauteilen zur Aufnahme von Dimensions-,
Form- und Lagerveränderungen dieser Teile, sowie zum Ausgleich
von Herstellungs- und Ausführungstoleranzen.
 
 
Zu den Bewegungsfugen gehören:
Anschlussfuge
Fuge zwischen in Material oder Funktion unterschiedlichen Bauteilen
 
Arbeitsfuge
Durch Arbeitsunterbruch (z.B. bei Ortbeton oder Gussasphalt)
bedingte Fuge ohne Fugeneinlage, sofern das später eingebrachte
Material nicht kraftschlüssig mit dem bereits eingebrachten verbunden wird
 
-Bauteilfuge

Fuge zwischen in Material oder Funktion gleichartigen Bauteilen

 
- Flügelfalzfuge
Fuge zwischen Flügel und Rahmen beim Fenster
 
- Gebäudetrennfuge
Fuge zwischen Bauwerken oder Bauwerksteilen, deren Auflager ebenfalls durch eine Fuge getrennt sind
 
- Lagerfuge
Horizontale Fuge zwischen einem Auflager und einem auf ganzer Länge aufliegenden Bauteil
 
- Scheinfuge
Sollbruchstelle in einem Bauteil, aus der beim Auftreten von Spannungen eine durchgehende Bewegungsfuge entstehen kann
 
- Schwindfuge
Durch Fugeneinlage in ganzer Tiefe in Ortbeton ausgebildete Fuge, die das Entstehen von Rissen infolge des Abbindeschwunds verhindern soll
 
- Verglasungsfuge
Fuge zwischen Flügel bzw. Rahmen und Verglasung beim Fenster

 

-usw. (Auszug aus SIA V 274 / 1987)
 

zurück

Info: Fugen im Hochbau
Info: Fugen Sanierung
Info: Fugenpflege